Allgemeine Partnerschaftsvereinbarung
Wir freuen uns, Sie als unseren Affiliate Partner begrüßen zu dürfen! Wir hoffen, dass Sie viel Freude an der Verwendung und Weiterempfehlung unserer Produkte haben werden.
Wir bitten Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Affiliate-Partner und die darin enthaltenen ethischen Regeln sorgfältig zu lesen und zu beachten und Ihre Aktivitäten als MOKSA Affiliate-Partner in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen durchzuführen.
Allgemeine Richtlinien für Affiliate-Partner
- Die Vertragsparteien
Die Allgemeinen Affiliate-Partner-Richtlinien sind Bestandteil der Affiliate-Partnerschaft-Vereinbarung zwischen SXH Marketing s.r.o., nachfolgend „SXH Marketing“ genannt, und dem selbstständigen Vertragspartner, nachfolgend „Affiliate-Partner“ genannt, die die Grundlage einer gegenseitigen, fairen und erfolgreichen Geschäftsbeziehung bilden.
SXH Marketing und der Affiliate-Partner betreiben ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrags.
- Vertragsgegenstand
SXH Marketing ist ein Unternehmen, das als ausschließlicher Vertreter die MOKSA Produkte in Deutschland, Österreich und der Schweiz laut der Vereinbarung mit dem Hersteller Moksha Gyógyír Zrt, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Ilona Bencze, nachfolgend „Waren“ genannt, auf der Grundlage des Affiliate-Marketing-Vertriebskonzepts vertreibt.
Ein Affiliate-Partner vermittelt die MOKSA Produkten in der Weise, dass die Vermittlung der Waren die Grundlage der Geschäftsbeziehung bildet. Für diese Tätigkeit muss der Affiliate-Partner keine weiteren finanziellen Mittel aufwenden, um die MOKSA Produkte von SXH Marketing zu erhalten/zu kaufen oder einen neuen Partner zu werben.
Eine Registrierung ist jedoch erforderlich.
Für seine Tätigkeit erhält der Affiliate-Partner für jede Vermittlung eines Artikels eine angemessene Provision gemäß dem aktuell gültigen MOKSA Incentive Plan von SXH Marketing.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, weitere Partner zu werben.
Basierend auf dem Verkaufsvolumen des Affiliate-Partners erhält dieser eine Provision gemäß dem aktuellen MOKSA Incentive Plan von SXH Marketing. Für die Vermittlung neuer Affiliate-Partner selbst wird jedoch keine Provision gezahlt.
Neben Schulungen und personalisierten Werbemitteln – wie Affiliate-Link – stellt SXH Marketing dem MOKSA Affiliate-Partner auch ein Online-Weboffice zur Verfügung, das es ihm ermöglicht, die aktuellen und umfassenden Aktivitäten, die Provisionsansprüche, die Abrechnungen sowie die direkte Affiliateentwicklung einzusehen.
- Allgemeine Bedingungen für den Abschluss des Vertrages
Bei einem ersten Kauf über den MOKSA Webshop von SXH Marketing kann sich jeder als Einzelperson in unserem System anmelden, sodass die MOKSA-Affiliate-Partner-Vereinbarung als Einzelperson für alle unsere Partner gilt, d.h. der Affiliate-Partner nimmt die Pflichten und Rechte aus der Vereinbarung selbst wahr.
Affiliate-Partner können mit SXH Marketing einen Provisionsvertrag als Unternehmer, Personengesellschaft – Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, UG – oder Einzelunternehmer abschließen. Ein Vertragsabschluss ist möglich, wenn die eingetragene Person der Geschäftsführer des Unternehmens ist.
Wenn eine Partnerschaft mehr als einen Geschäftsführer hat, ist es möglich, dass sie getrennt als Einzelpersonen eingetragen werden, aber sie können nur unter-/übereinander in der Struktur stehen. Eine andere Art des Setzens einer Anmeldung ist nicht zulässig.
Reicht eine Personengesellschaft einen Antrag als Vertragspartner ein, sind eine Kopie der Gründungsurkunde der Gesellschaft – nicht älter als 30 Tage –, der Personalausweis oder Reisepass des/der Geschäftsführer(s), eine Unterschriftsprobe zur Bestätigung des Amtes, die nachprüfbare Kontonummer der Gesellschaft mit der für die Auszahlung der Provision erforderlichen Bankverbindung und die Steuernummer der Gesellschaft beizufügen. Der Geschäftsführer der Gesellschaft haftet SXH Marketing gegenüber persönlich für die Aktivitäten der Gesellschaft.
Als Affiliate können Sie sich online als MOKSA-Vertragspartner bewerben im deutschsprachigen Raum. Während des Vertragsprozesses verpflichtet sich der Partner, den Partnerantrag vollständig und korrekt auszufüllen und den Antrag in der angegebenen Weise an SXH Marketing weiterzuleiten. Der Partner bestätigt, dass er/sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner verstanden hat und ihnen zustimmt, indem er/sie das Online-Formular ausfüllt und das entsprechende Kästchen während des Vertragsabschlusses ankreuzt.
SXH Marketing behält sich das Recht vor, jeden Antrag auf eine Vertragspartnerschaft unter Berücksichtigung seiner Geschäftsinteressen und mit entsprechender Begründung abzulehnen.
- Status der Tochtergesellschaft
Das angeschlossene Unternehmen ist als eigenständiger und unabhängiger Auftragnehmer tätig, und die Parteien vereinbaren, dass das angeschlossene Unternehmen diese Aktivitäten als Nebengeschäft oder nach eigenem Ermessen als Vollzeitgeschäft betreibt. Er ist kein Angestellter, Handelsvertreter oder Franchisenehmer von SXH Marketing oder deren Lieferant und macht keine Versprechungen oder Zusicherungen im Namen von SXH Marketing oder deren Lieferant, Moksha Gyógyír Zrt.
SXH Marketing hat keine Verkaufs-, Kauf- oder sonstige Aktivitätsverpflichtungen gegenüber dem Affiliate-Partner. Der Affiliate-Partner trägt das unternehmerische Risiko seiner Geschäftstätigkeit, einschließlich aller damit verbundenen Geschäftskosten, zusätzlich zu den im Vertrag festgelegten Verpflichtungen.
Da es sich bei einem Affiliate-Partner um ein unabhängiges Unternehmen handelt, sind sie für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, einschließlich der Steuer- und Sozialversicherungsgesetze, verantwortlich.
Der Affiliate-Partner verpflichtet sich, auf alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für SXH Marketing erzielt, die entsprechenden Steuern entsprechend seinem Wohnsitz zu zahlen.
SXH Marketing behält sich das Recht vor, gegen diejenigen, die gegen die oben genannten Bedingungen verstoßen, Schadensersatz oder Kostenerstattung zu verlangen, es sei denn, der Affiliate-Partner haftet nicht für den Schaden. SXH Marketing zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge an den Affiliate-Partner.
- Nutzung der Website des Marketing- und Schulungssystems / Affiliate-Gebühr
Mit der Anmeldung erwirbt der Affiliate-Partner ein kostenpflichtiges Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Weboffice-, Marketing- und Schulungssystems sowie seines eigenen Webshops.
Das Recht zur Nutzung der Website, des Marketing- und Schulungssystems und des privaten Webshops, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, ist ein einjähriges, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die jeweilige Website; der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Website zu ändern, zu bearbeiten oder anderweitig zu modifizieren oder das Nutzungsrecht weiter zu verteilen.
Für die Nutzung, Pflege, Verwaltung und Wartung des Weboffice, des Marketingsystems und des eigenen Webshops erhebt SXH Marketing eine Voraussetzung: Alle 60 Tagen soll ein Kauf betätigt werden, entweder vom Affiliate-Partner selbst oder einem Kunden über den Affiliate-Link.
- Verpflichtungen
Der Affiliate-Partner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Zugangscodes vor Dritten zu schützen und SXH Marketing unverzüglich über jede Änderung seiner Vertragsdaten zu informieren.
Dem Affiliate-Partner ist es untersagt, im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit gegen die Regeln des Wettbewerbsrechts zu verstoßen, die Rechte von SXH Marketing, seinen Vertragspartnern, verbundenen Unternehmen oder sonstigen Dritten zu verletzen, Dritte zu belästigen oder anderweitig gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Dies gilt insbesondere für das Verbot von unerlaubter Telefonwerbung und unaufgeforderten, unerlaubten Werbe-E-Mails, kommerziellen Faxen oder kommerziellen SMS (Spam) sowie von Social Media Spam oder anderen Formen unerlaubter Nachrichten.
Weitere Einzelheiten sind den Leitlinien für die Erstellung von Werbematerialien zu entnehmen, die diesem Abkommen als Anhang 1 beigefügt sind (Leitlinien für die Erstellung von Werbematerial).
- Wettbewerbsverbot
Affiliate-Partner dürfen Produkte und/oder Dienstleistungen an andere Unternehmen – Marketing-, Party- und andere Direktvertriebsunternehmen – verkaufen, auch wenn es sich um Konkurrenten handelt.
Ungeachtet der Erlaubnis in Absatz 1 ist es einem Affiliate Partner nicht gestattet, Produkte oder Dienstleistungen anderer Unternehmen sowie Werbematerialien und ähnliche Inhalte für den Betrieb seines MOKSA Geschäfts an andere MOKSA Affiliate Partner zu verkaufen.
Wenn der Partner gleichzeitig für mehr als ein Unternehmen – Netzwerk, Partei oder andere Direktvertriebsunternehmen – tätig ist, verpflichtet sich der Partner, seine jeweiligen Aktivitäten so durchzuführen, dass sie nicht mit seinen Aktivitäten für andere Unternehmen kombiniert oder verschmolzen werden.
Darüber hinaus ist es dem angeschlossenen Unternehmen untersagt, gegen andere Vertragsparteien vorzugehen, indem es eine vertragliche Partnerschaftsvereinbarung oder andere Handelsverträge mit anderen Unternehmen abschließt, deren Klauseln noch in Kraft sind.
- Vertraulichkeit
Verbundene Unternehmen sind zur Geheimhaltung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und -strukturen von MOKSA verpflichtet. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, insbesondere zu den Eigentumsrechten von SXH Marketing, gehören Informationen über Down-, Up- und Cross-Line-Aktivitäten – Standorte sowie Down-, Up- und Cross-Line-Strukturen – und damit zusammenhängende Informationen, zu denen Vertragspartner-, Kunden- und Vertriebspartnerdaten sowie Informationen über Geschäftsbeziehungen zwischen SXH Marketing und seinen verbundenen Unternehmen, anderen Dienstleistern und Lieferanten gehören. Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Auslaufen der Partnervereinbarung.
- Schutz der Vertragspartner
Für einen aktiven Affiliate-Partner, der einen neuen Affiliate-Partner für den Verkauf von MOKSA Produkten anwirbt, wird der neue Affiliate-Partner gemäß dem Zahlungsplan und den darin festgelegten Platzierungsregeln (vertraglicher Affiliate-Schutz) in seiner Frontline platziert. Es ist möglich, den Sponsor zu wechseln, wenn ein Affiliate-Partner die Beendigung seiner Geschäftsposition beantragt und nach 6 Monaten ab dem Datum der Beendigung einem neuen Sponsor beitritt. Im Falle einer Kündigung des Affiliate-Partners werden alle Affiliates und Kunden, die dem Affiliate-Partner beigetreten sind, auf den direkten Sponsor des Affiliate-Partners übertragen.
Nur reale Personen können in der Struktur registriert werden. SXH Marketing hat das Recht, alle personenbezogenen Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse des gesponserten Affiliate-Partners, aus seinem System zu löschen, wenn er feststellt, dass Werbesendungen, bestellte Produkte oder E-Mails mit den Vermerken „verlegt“, „verstorben“, „nicht erhalten“, „unbekannt“, „unzustellbar“ oder ähnlichem zurückkommen. SXH Marketing wird den Sponsor des Affiliate-Partners per E-Mail darüber benachrichtigen.
Wenn der Sponsor die falschen Angaben des Affiliate-Partners nicht innerhalb von 30 Tagen durch eine E-Mail an den info@moksatropfen.de korrigiert, wird der Affiliate-Partner gelöscht. Wenn SXH Marketing Kosten aufgrund von nicht zustellbaren Paketen entstehen, hat SXH Marketing das Recht, diese Kosten vom Sponsor zurückzufordern, es sei denn, die fehlerhafte Zustellung ist nicht auf das Verschulden des Partners zurückzuführen.
Sogenanntes „Cross-Line“-Sponsoring oder auch nur der Versuch eines solchen ist innerhalb des Unternehmens verboten.
„Cross-Line“-Sponsoring bedeutet, dass eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen eine Person oder eine Sponsor-Linie anmeldet, die bereits Vertragspartner einer anderen MOKSA-Sponsor-Linie ist oder die in den letzten 6 Monaten einen Vertrag über eine kostenlose Registrierung oder eine Affiliate-Partnerschaft im MOKSA-Affiliate-Netzwerk hatte.
Es ist auch verboten, den Namen eines Ehepartners, eines Verwandten, einer Personengesellschaft, eines Einzelunternehmens, eines Trusts oder eines anderen Dritten zu verwenden, um diese Klausel zu umgehen.
Die Manipulation von Provisionen ist verboten. Dies gilt insbesondere für das Sponsoring von Partnern, die in Wirklichkeit nicht existieren sowie für offene oder verdeckte Mehrfachregistrierungen. Es ist auch verboten, den Namen eines Ehepartners, eines Verwandten, einer Partnerschaft, eines Einzelunternehmens, eines Trusts oder eines anderen Dritten zu verwenden, um diese Klausel zu umgehen.
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Gebietsschutz, auch nicht auf Online-Plattformen. (Sehen Sie bitte Anhang 1 Leitlinien für die Erstellung von Werbematerial)
- Warnungen, Vertragsstrafen, Schadensersatz, Befreiung von vertraglichen Verpflichtungen
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die in diesen Allgemeinen Affiliate-Partner-Bedingungen festgelegten Pflichten des Affiliate-Partners wird SXH Marketing den Affiliate-Partner schriftlich abmahnen und ihn auffordern, den Verstoß innerhalb von 14 Tagen zu beheben oder zu korrigieren. Der Affiliate-Partner erkennt hiermit an, dass er alle mit der Abmahnung verbundenen Kosten trägt.
Im Falle eines besonders schwerwiegenden Vertragsverstoßes kann SXH Marketing den Vertrag ohne vorherige Abmahnung kündigen, hat jedoch das Recht, nach eigenem Ermessen mildere Maßnahmen für den ersten Verstoß zu ergreifen.
Unabhängig von der in diesem Vertrag vorgesehenen Art der fristlosen Kündigung hat SXH Marketing in bestimmten Fällen das Recht, nach eigenem Ermessen eine fristlose Kündigung mit einer verkürzten Frist für die Behebung von Schäden auszusprechen, bevor sie die fristlose Kündigung ausspricht.
Wenn derselbe oder ein ähnlicher Verstoß nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Wiedergutmachungsfrist erneut begangen wird oder wenn die Wiedergutmachung des Verstoßes, für den die Abmahnung ursprünglich ausgesprochen wurde, nicht erfolgt, wird die im Vertrag festgelegte Vertragsstrafe, die von SXH Marketing nach eigenem Ermessen festgelegt und im Streitfall dem zuständigen Gericht vorgelegt wird, sofort wirksam. Der Affiliate-Partner haftet für alle zusätzlichen Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung einer solchen vertraglichen Sanktion anfallen.
Unabhängig von der Höhe der Vertragsstrafe haftet der Affiliate-Partner für alle Schäden, die SXH Marketing durch das Fehlverhalten des Affiliate-Partners entstehen, es sei denn, das Fehlverhalten wurde nicht vom Affiliate-Partner begangen.
Wenn der Affiliate-Partner einen Dritten einsetzt, der eine Verpflichtung aus dem Vertrag verletzt oder der Affiliate-Partner einen Verstoß gegen andere anwendbare Gesetze begeht, stellt dieser Vertrag SXH Marketing von der Haftung frei.
Der Partner erkennt an, dass er/sie alle damit zusammenhängenden Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Entschädigungskosten, tragen wird.
- Regulierung von Preisen und Provisionen
SXH Marketing behält sich das Recht vor, die vom Vertragspartner zu zahlenden Entgelte oder die Höhe der erfolgsabhängigen Provisionen, das Anreizsystem oder die Nutzungskosten insbesondere entsprechend der Marktlage und/oder der Lizenzstruktur zu ändern.
SXH Marketing wird diese Änderung 30 Tage vor der Änderung schriftlich an die vom Affiliate-Partner angegebene E-Mail-Adresse senden, wobei der Affiliate-Partner dies anerkennt. Nimmt er/sie dieses nicht an, kann SXH Marketing die Vereinbarung durch Kündigung gegenüber dem Affiliate-Partner beenden.
- Vergütungen, Provisionen und Abrechnungen
Als Ergebnis seiner erfolgreichen Fürsprache und Aktivitäten erhält der Partner Provisionen und andere Belohnungen für das Erreichen der geforderten Qualifikationen – die, einschließlich der Qualifikationsanforderungen, im geltenden MOKSA Vergütungsplan von SXH Marketing enthalten sind.
Alle Provisionsansprüche werden auf der Grundlage des aktuellen Anreizsystems berechnet, auf das der Partner im Web-Büro zugreifen und auf sein eigenes Gerät herunterladen kann. Die Provision deckt alle Kosten des Mitglieds, die für die Aufrechterhaltung und den Betrieb seines Unternehmens erforderlich sind und berechtigt ihn nicht zu einer weiteren Erstattung.
Ein erfolgreiches Sponsoring im Rahmen dieser Vereinbarung gilt als abgeschlossen, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Partnerkandidaten und SXH Marketing zustande kommt. Darüber hinaus entsteht ein Anspruch auf eine Provision, wenn die Zahlung des Partnerkandidaten auf dem Bankkonto von SXH Marketing gutgeschrieben wird und alle anderen Zahlungsbedingungen erfüllt sind.
Ein Anspruch auf Provision besteht nicht, wenn der Affiliate-Kandidat den Vertrag rechtskräftig anfechtet, der Vertrag nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder SXH Marketing den Vertragsantrag wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben ablehnt.
Eine Provision kann nicht beansprucht werden, wenn der Partner vor der ersten Provisionszahlung keinen Nachweis über seine Identität, seine Adresse oder, falls die Provision seinem Unternehmen in Rechnung gestellt wird, sein eingetragenes Unternehmen vorlegt.
Als Geschäfts-, Identitäts- und Adressnachweis kann nach Wahl von SXH Marketing eine ID-Karte, ein Personalausweis oder ein Reisepass oder eine Strom-, Gas- oder Wasserrechnung oder eine andere Nutzerrechnung, die nicht älter als 30 Tage ist, verwendet werden.
Bei juristischen Personen, Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind eine Bescheinigung der verantwortlichen Person (z. B. Geschäftsführer) und eine Kopie des letzten Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als 30 Tage) wie im Web-Office angegeben, vorzulegen und der Vertragspartner muss vor der ersten Zahlung eine Bankverbindung angeben.
SXH Marketing betrachtet einen Affiliate-Partner als Unternehmer. Der Partner verzichtet hiermit auf die 14-tägige Produktrückkaufverpflichtung im Rahmen dieser Vereinbarung.
Einige Affiliate-Partner-Provisionen werden zweiwöchentlich gutgeschrieben, andere Provisionsarten werden monatlich oder vierteljährlich gutgeschrieben und am 3. Werktag nach Einreichung des Provisionszahlungsantrags ausgezahlt. Provisionen können nur auf Bankkonten und Konten jeder Art überwiesen werden, die auf den Namen des Partners oder auf den Namen eines mit SXH Marketing verbundenen Einzelunternehmens oder einer Partnerschaft eingetragen sind.
Überweisungen auf ausländische Bankkonten sind nach geltendem internationalen Recht nicht zulässig. (Wie bitte? Seit wann das?)
Die Vertragsparteien kommen überein, dass keine höhere Provision als die in der jeweils geltenden Anreizregelung vorgesehene festgesetzt oder verlangt werden darf.
Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts vom Vertrag, aus welchem Grund auch immer, haben die Parteien keinen Anspruch auf eine Abfindung und/oder Entschädigung, es sei denn, es handelt sich um eine grobe und vorsätzliche Schädigung und einen Vertragsbruch durch das verbundene Unternehmen, die SXH Marketing nachweislich geschadet haben.
SXH Marketing ist berechtigt, das Recht auf Einbehaltung der Provision im Rahmen dieses Vertrages auszuüben, wenn nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen und in diesem Vertrag genannten Unterlagen vor der ersten Provisionszahlung vorliegen. Im Falle von Provisionen, die SXH Marketing aufgrund des Zurückbehaltungsrechts einbehält, vereinbaren die Parteien im Rahmen dieses Vertrags, dass der Partner für den Zeitraum, in dem die Provisionen einbehalten werden, keine Zinsen beanspruchen kann.
SXH Marketing hat das Recht, etwaige Forderungen gegenüber dem Affiliate-Partner ganz oder teilweise mit den Provisionen zu verrechnen.
Der Provisionsanspruch des Partners aus dieser Vereinbarung ist nicht übertragbar, kann nicht durch eine Hypothek oder ein anderes Darlehen abgesichert werden und darf nicht durch Dritte belastet werden, sofern die auf den Partner anwendbaren Gesetze nichts anderes vorsehen.
Das Mitglied wird die ausgestellten Rechnungen so schnell wie möglich prüfen und SXH Marketing etwaige Einwände unverzüglich mitteilen. Alle Provisionsansprüche werden auf der Grundlage des geltenden Anreizsystems abgerechnet, das der Partner jederzeit auf der Website herunterladen oder einsehen kann. Falsche Provisionen, Boni oder andere Zahlungen müssen SXH Marketing innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Zahlung schriftlich an die aktuelle E-Mail-Adresse des Kundendienstes gemeldet werden. Nach diesem Zeitpunkt gelten Provisionen, Boni oder andere Zahlungen als vom Affiliate-Partner angenommen.
SXH Marketing behält sich das Recht vor, Provisionen nur über einem Gesamtwert von 50 € zu übertragen. Sollte der Provisionsanspruch diesen Mindestauszahlungsbetrag nicht erreichen, wird er auf das Verrechnungskonto des Affiliate-Partners bei SXH Marketing überwiesen und in der darauf folgenden Woche oder bei Erreichen des Mindestauszahlungsbetrags ausgezahlt.
Sollten mit der Auszahlung der Provision Kosten verbunden sein, so sind diese vom Affiliate-Partner zu tragen.
Wir bieten auch die Möglichkeit, Provisionen und andere Boni bis zu 90 % des aktuellen Betrages bei jedem Kauf einzulösen.
Boni, Provisionen oder andere Zahlungen, die aufgrund der Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen (z. B. aber nicht beschränkt auf das Fehlen der erforderlichen Dokumente) nicht ausgezahlt werden können, werden als Rückstellung ohne Zinsen verbucht und verfallen spätestens mit der gesetzlichen Verjährungsfrist.
SXH Marketing behält sich das Recht vor, den Zugang des Affiliate-Partners zur Website aus wichtigem geschäftlichen oder rechtlichen Grund zu sperren. SXH Marketing behält sich insbesondere das Recht vor, den Zugang des Affiliate-Partners zu seiner Website oder zu anderen SXH Marketing-Systemen mit Vorankündigung zu sperren, wenn der Affiliate-Partner gegen eine der in dieser Affiliate-Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen oder gegen ein anderes anwendbares Gesetz verstößt und der Verstoß auch trotz einer Abmahnung durch SXH Marketing nicht behoben wird.
Handelt es sich in diesem Fall um eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, so bleibt die Sperre dauerhaft bestehen.
- Dauer und Ablauf des Vertrages
Die Partnervereinbarung ist unbefristet gültig mit den oben genannten Voraussetzungen.
Ungeachtet dessen ist der Affiliate-Partner auch berechtigt, die Allgemeine Affiliate-Partner-Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
Ungeachtet der Kündigungsbestimmungen dieser Vereinbarung hat jede Partei das Recht, die Partnervereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung ist für SXH Marketing ein Verstoß gegen die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen oder im Falle eines besonders schweren Vergehens oder eines anderen Falles gemäß dem anwendbaren Recht, ist SXH Marketing berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung zu kündigen. Darüber hinaus sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die andere Partei in Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit gerät. Darüber hinaus hat SXH Marketing das Recht, den Vertrag des Affiliate-Partners außerordentlich zu kündigen, wenn der Affiliate-Partner nicht spätestens 6 Monate nach der Anmeldung die für die Identifizierung und Provisionsauszahlung erforderlichen Daten zur Verfügung stellt. SXH Marketing wird den Affiliate-Partner 15 Tage vor der Kontokündigung über die im System angegebene E-Mail-Adresse oder über sein Web-Office informieren, damit der Affiliate-Partner innerhalb der 15-Tage-Frist die entsprechenden Schritte einleiten kann.
Nach einer ordentlichen Kündigung des Vertrags kann nach einer Frist von 6 Monaten ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Der Affiliate-Partner hat nach Beendigung des Vertrages keinen Anspruch auf eine Provision. Dies gilt nicht für den Umsatz, der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erzeugt wurde. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus hat der Affiliate-Partner nach Beendigung des Vertrages keinen Anspruch auf einen Handelsvertreterausgleich, da der Affiliate-Partner im Rahmen dieses Vertrages nicht als Handelsvertreter gilt.
Kündigungen können auch per E-Mail eingereicht werden, sofern Name, Adresse und Partner-ID-Nummer angegeben werden.
Datenschutzverpflichtungen des Affiliate-Partners: Dem Affiliate-Partner ist es untersagt, persönliche oder kundenspezifische Endbenutzerdaten, die sich in seinem Besitz befinden, oder „Cross-Line“-Daten des Affiliate-Partners, die verfügbar werden, an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu verwenden, außer in Übereinstimmung mit den Rechten und/oder Anforderungen der Vereinbarung.
- Übertragung der Geschäftsposition / Trägerstruktur auf einen Dritten / Tod des Vertragspartners
Der Partner kann seine Geschäftsposition jederzeit ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen, vorausgesetzt, der Käufer der Position hält sich an die geltenden Gesetze und Regelungen.
Affiliate-Partner sind berechtigt, Ihre Geschäftsstruktur zu übertragen. Ferner ist es erforderlich, die vorherige schriftliche Zustimmung von SXH Marketing einzuholen und einen Kauf- und/oder Abtretungsvertrag mit dem Dritten abzuschließen sowie SXH Marketing den Antrag des Dritten auf Beteiligung vorzulegen. Die Übertragung der Geschäftsstruktur ist nur an Personen möglich, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht Vertragspartner von SXH Marketing sind oder in den letzten 6 Monaten nicht Vertragspartner von SXH Marketing waren. SXH Marketing Affiliate-Partner dürfen jedoch keine Unternehmensstruktur kaufen oder auf sich selbst übertragen. Außerdem unterliegt die Zustimmung von SXH Marketing – auch wenn es sein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat – seinem freien unternehmerischen Ermessen. Der Affiliate-Partner ist verpflichtet, SXH Marketing schriftlich über jede Änderung seiner Geschäftsstruktur zu informieren. SXH Marketing hat 30 Tage nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben.
Ist dies nicht der Fall, wird die Übertragung mit Zustimmung von SXH Marketing genehmigt. Ein Verkauf ist nur bei einem nicht gekündigten Vertragsverhältnis möglich. Im Falle einer fristlosen Kündigung – oder im Falle eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Affiliate-Partner – verliert der Affiliate-Partner das Recht, seine eigene Unternehmensorganisation zu veräußern sowie für den Fall, dass der veräußernde Affiliate-Partner SXH Marketing noch Geld schuldet, in Konkurs oder anderweitig zahlungsunfähig ist oder wenn sein Vermögen einem Pfandrecht unterliegt. Wird eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmer als Affiliate-Partner registriert, so unterliegt dies nur den weiteren Bedingungen dieses Vertrages.
Werbung für den Verkauf eien Position in Offline- oder Online-Medien – einschließlich sozialer Medienkanäle – ist nicht erlaubt.
Die Partnervereinbarung endet spätestens mit dem Tod des Partners. Die Partnerschaftsvereinbarung kann im Einklang mit dem Gesetz vererbt werden. Der oder die Erben müssen spätestens 6 Monate nach dem Tod des Verstorbenen einen neuen Partnerschaftsvertrag erhalten, mit dem er/sie die Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernehmen kann.
Wenn der Erbe oder die Erben bereits als Affiliate-Partner von SXH Marketing registriert sind und da nur eine Position als natürliche Person im Rahmen des Marketingplans als solche eingestuft werden kann, muss der Erbe seine bestehende Position in der Geschäftsstruktur von SXH Marketing aufgeben oder wenn die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen erfüllt sind, eine der beiden künftigen Geschäftsstrukturen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung auf einen Dritten übertragen. Der Nachweis des Todes muss durch eine Sterbeurkunde erbracht werden. Wenn es ein Testament für die Erbfolge des Partnerschaftsvertrags gibt, muss eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorgelegt werden. Nach Ablauf der 6-monatigen Frist ohne Zwischenfall gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf SXH Marketing über. Ausnahmsweise kann die 6-Monats-Frist in bestimmten Fällen verlängert werden, wenn dies für den/die Erben aus wichtigem Grund unverhältnismäßig kurz wäre.
Scheidung/Auflösung: Für den Fall, dass ein Ehepaar, eine eingetragene Partnerschaft, eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen aufhört, ein Affiliate-Partner zu sein, wird davon ausgegangen, dass nach der Beendigung oder sonstigen Beendigung der vorgenannten Partnerschaften nur eine Position als Affiliate-Partner verbleibt. Die sich auflösenden Ehegatten/Lebenspartner/Mitglieder müssen untereinander vereinbaren, welcher Ehegatte/Lebenspartner/Mitglied die vertragliche Partnerschaft fortsetzt. Dies muss SXH Marketing durch eine notariell beglaubigte und von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Mitteilung oder durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss bestätigt werden. Im Falle eines internen Streits mit Folgen für SXH Marketing im Zusammenhang mit einer Scheidung/Trennung/Auflösung oder einer anderen Beendigung im Zusammenhang mit der SXH Marketing Affiliate-Partnerschaft behält sich SXH Marketing das Recht vor, die Affiliate-Partnerschaft zu kündigen, wenn ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Affiliates, zu einem Verstoß gegen den Allgemeinen Affiliate-Partnerschaftsvertrag oder zu einer übermäßigen Belastung der Gewinn- und Verlustrechnung führen würde.
- Zustimmung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, zur Verwendung von Materialien und zur Aufzeichnung von Präsentationen
Der Affiliate-Partner ermächtigt SXH Marketing, unentgeltlich Foto- und/oder audiovisuelles Material unter Verwendung seines Fotos, seiner Tonaufnahme oder der von ihm erhaltenen Aussagen und Zitate, die ihn im Rahmen seiner Aktivitäten als Affiliate-Partner zeigen, zu erstellen oder aufzunehmen. In diesem Zusammenhang erklärt sich der Affiliate-Partner mit der Einreichung des Affiliate-Partner-Antrags und vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Affiliate-Partner ausdrücklich mit der Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung von Zitaten, Aufnahmen oder Notizen einverstanden.
Der Vertragspartner darf Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, Webkonferenzen, Präsentationen oder Treffen, die von SXH Marketing organisiert oder gesponsert werden, nur für den persönlichen Gebrauch und für die eigene Fortbildung machen, sofern die Teilnehmer zustimmen. Sie dürfen diese Aufnahmen jedoch nicht an Dritte übertragen, verkaufen oder verteilen, weder privat noch öffentlich.
- datenschutzrechtliche Bestimmungen
Dem Affiliate-Partner ist es untersagt, die von ihm erlangten persönlichen oder kundenspezifischen Endnutzerdaten oder die ihm zugänglich gewordenen „Cross-Line“-Affiliate-Daten an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
SXH Marketing erhebt und verwendet die freiwillig übermittelten Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Detaillierte Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzpolitik von SXH Marketing enthalten.
- Ausschluss der Haftung
SXH Marketing haftet für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anderer, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z. B. Provisionszahlung) durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von SXH Marketing (nicht Affiliate) beruht. Jede weitere Haftung für Schäden ist ausgeschlossen.
SXH Marketing haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust von Daten auf den Servern entstehen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter oder Beauftragten von SXH Marketing vor.
Die vom Vertragspartner bei SXH Marketing gespeicherten Inhalte gelten für SXH Marketing als fremde Informationen im Sinne des Telemediengesetzes und/oder anderer anwendbarer Gesetze.
- Anwendung des Vergütungsplans
Der MOKSA Incentive Plan von SXH Marketing (Anhang 2) und die darin enthaltenen Bestimmungen sind ausdrücklich auch Teil der Affiliate-Partner-Vereinbarung. Der Affiliate-Partner muss diese Anforderungen in ihrer jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
Mit der Einreichung des Partnerschaftsantrags bei SXH Marketing bestätigt der Affiliate-Partner außerdem, dass er den MOKSA-Vergütungsplan von SXH Marketing zur Kenntnis genommen hat und ihn als Vertragsbestandteil akzeptiert.
SXH Marketing ist berechtigt, seinen MOKSA-Vergütungsplan jederzeit zu ändern. SXH Marketing wird jede Änderung des Vergütungsplans 30 Tage vorher mitteilen. Der Affiliate-Partner hat das Recht, der Änderung des Incentive-Plans zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Affiliate-Partner berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Wenn der Affiliate-Partner den Vertrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung kündigt, akzeptiert der Affiliate-Partner die Änderung ausdrücklich.
- Geltendes Recht / Gerichtsstand
SXH Marketing unterliegt den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die zwingenden Bestimmungen über den gewöhnlichen Aufenthalt des verbundenen Partners bleiben davon unberührt.
Ist der Affiliate-Partner Kaufmann oder eine Personengesellschaft des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von SXH Marketing.
- Schlussbestimmungen. SXH Marketing ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Affiliate-Partner jederzeit zu ändern und wird sie schriftlich darüber informieren. Der Affiliate-Partner hat das Recht, diese Änderungen nicht zu akzeptieren. Im Falle der Nichtakzeptanz hat der Affiliate-Partner das Recht, die Vereinbarung zum Datum des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Wenn der Partner den Vertrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Änderung kündigt, akzeptiert der Partner die Änderungen ausdrücklich.
Im Übrigen bedürfen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schriftlichen Änderung oder Ergänzung. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Wenn diese allgemeinen Regeln für verbundene Unternehmen in eine andere Sprache übersetzt werden und es Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen der deutschen und der übersetzten Version der allgemeinen Regeln für verbundene Unternehmen gibt, ist die deutsche Version immer maßgebend.
Gültig ab 20.Oktober 2022.
Anhang 1
LEITLINIEN FÜR DIE ERSTELLUNG VON WERBEMATERIAL
SXH Marketing s.r.o, im Folgenden SXH Marketing genannt, ist Exklusivvertreter für die MOKSA Produkte in Deutschland, Österreich, Schweiz und hat für Sie als Affiliate-Partner für MOKSA Tropfen diese Leitlinien erstellt, um Sie bei der Erstellung von brauchbaren Werbeinhalten zu unterstützen.
Es ist für Sie wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Daher haben wir die folgenden Leitlinien erstellt. Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, diese Leitlinien zu befolgen.
- MOKSA Produkte können unter Einhaltung der Werberichtlinien, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unter Berücksichtigung des verkehrstechnischen und rechtlichen Umfelds ohne territoriale Einschränkungen verkauft werden. Der einzige Bereich, in dem SXH Marketing Ihnen das Recht einräumt, zu verkaufen, ist das Internet. Verkäufe in diesem Bereich dürfen nur über die von SXH Marketing bereitgestellten oder genehmigten Mittel und Kanäle erfolgen, hauptsächlich über einen persönlichen Link zu unserem Webshop.
Es ist Ihnen nicht gestattet, Produkte auf Marktplätzen Dritter (wie z. B. Amazon.com) oder Auktionsseiten (wie z. B. ebay.com) oder Kleinanzeigenseiten (wie z. B. craigslist.com) oder deren virtuelle /wie zB. Metaverse/ Äquivalente zu verkaufen.
Wenn ein Affiliate-Partner für MOKSA Tropfen einen Webshop, eine Website oder einen Blog betreibt, kann er dort unter Einhaltung der Werberichtlinien für MOKSA Produkte werben, wobei die Bestellung durch den Kunden über den persönlichen Webshop-Link von moksatropfen.eu erfolgt.
- SXH Marketing stellt seinen Affiliate-Partnern vorgefertigte Werbetools für die Durchführung von Online- und Offline-Kampagnen zur Verfügung, legt aber eine große Bedeutung auf die persönliche Empfehlung.
- Als Affiliate-Partner von SXH Marketing beachten Sie bitte, dass für die Erstellung von individuellen Werbemitteln die folgenden Regeln gelten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Affiliate-Partnerschaften beschrieben sind.
3.1. Die einzelnen Werbemittel müssen vor deren Anwendung von SXH Marketing geprüft und freigegeben werden.
3.2. Vor der Erstellung und Veröffentlichung von selbst erstellten Werbemitteln zum Zwecke der Bewerbung der MOKSA Produkte oder der Geschäftsförderung, muss der Affiliate-Partner die Zustimmung von SXH Marketing einholen. Vor der Verwendung von selbst erstellten Werbemitteln müssen diese zunächst an info@moksatropfen.eu geschickt werden, um zu überprüfen, ob sie diesen Werberichtlinien entsprechen.
3.3. Alle derartigen Werbematerialien werden in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags geprüft, doch kann dieser Prozess manchmal auch länger dauern.
3.4.Werbemittel, die von den Affiliate-Partnern erstellt werden, können die Folgenden sein:
– Webseiten, Videos und Audiodateien
– Grafiken, Broschüren
– Produktbeschreibungen oder andere Werbe- oder verkaufsfördernde Texte.
– Verkauf verwandter Produkte als Merchandising: Z. B. T-Shirts, Mützen, Kugelschreiber usw.
– Nutzen, erstellen und verbreiten Ihrer eigenen Websites
– Verkaufsunterlagen, Studien, Anzeigen in Zeitungen und Magazinen, eigene Produktkataloge, Videoinhalte, TV-Werbung, Audioinhalte, eigene Internetpräsenzen, einschließlich Geschäftspräsenzen in professionellen sozialen Medien oder andere selbst erstellte Verkaufs- und Werbemittel, wie z. B. Landingpages.
Ohne vorherige elektronische oder schriftliche Zustimmung seitens SXH Marketing sind dem Affiliate-Partner NICHT erlaubt, irgendwelche Werbemittel oder Informationstexte zu erstellen.
Vor der Veröffentlichung eines einzelnen Auftritts in den sozialen Medien und/oder Kanälen, muss der Affiliate-Partner seinen Auftritt vorab prüfen und schriftlich von SXH Marketing genehmigen lassen, indem er eine E-Mail an info@moksatropfen.eu mit dem entsprechenden Text schickt.
3.5. Verstößt der Affiliate-Partner gegen diese Verpflichtungen, liegt ein Fall von Fehlverhalten vor. SXH Marketing wird entsprechende Maßnahmen ergreifen, wobei insbesondere die folgenden Maßnahmen auf der Grundlage der Affiliate-Partner-Bedingungen ergriffen werden können:
– Deaktivierung der verlinkten Seiten
– Entfernen entsprechender Anzeigen
– Einschränkung der Nutzung des MOKSA-Vermarktungssystems
– Deaktivierung des Zugangs zum MOKSA Web-Office
– Abmahnung des Affiliate-Partners mit Abmeldefrist. Wird das festgestellte Fehlverhalten nicht innerhalb der Frist beseitigt oder korrigiert, wird das Ethikverfahren gemäß der Partnerschaftsvereinbarung eingeleitet; im Streitfall wird die vom zuständigen Gericht verhängte Strafe eingeleitet.
– Außerordentliche Kündigung des Vertragspartners nach vorheriger Abmahnung.
– Außerdem eine Form der Entschädigung für Schäden, die MOKSA durch die Verletzung der Regeln durch den Affiliate-Partner entstanden sind.
4) Verfahren zur Überprüfung von Werbematerial
Methode: Bei der Prüfung von Werbematerialien achten wir auf die verwendeten Fotos/Grafiken, den Text, das Ziel und die Positionierung. Ein Werbemittel wird von SXH Marketing nicht genehmigt, wenn der Inhalt und/oder die verwendeten Fotos/Grafiken gegen geltendes Recht verstoßen oder nicht vollständig mit den SXH Marketing-Werberichtlinien für die Werbung der MOKSA-Produkte übereinstimmen.
5) Was geschieht nach der Prüfung des Werbematerials?
Nachdem Ihr Werbematerial die Prüfung bestanden hat, erhalten Sie eine Benachrichtigung, ob SXH Marketing es genehmigt hat oder nicht. Änderungen an einer bereits genehmigten Anzeige bedürfen erneut der Zustimmung von SXH Marketing und die Anzeige muss erneut zur Prüfung vorgelegt werden.
- Inhaltliche Anforderungen an das Werbematerial
Wenn Ihr Werbematerial eines der unten beschriebenen Kriterien erfüllt, wird SXH Marketing es nicht zulassen.
6.1.Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
6.2. Werbematerialien auf Social-Media-Plattformen, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform verstoßen
6.3. Die Werbemittel gegen geltendes Recht, insbesondere Wettbewerbsrecht, verstoßen
6.4. Bei Verwendung des MOKSA Logos oder Domainnamens
6.5. Kombination mit Werbung für andere Produkte. Werbemittel dürfen nicht mit Werbung für andere Produkte, Affiliate-Marketing (Partner-Marketing), Programme oder andere Geschäftsmodelle, die nicht von SXH Marketing vertreten werden, kombiniert werden.
6.6. Verletzung von Rechten Dritter. Werbematerialien dürfen keine Inhalte enthalten, die die Rechte Dritter verletzen, einschließlich Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Publizitäts- oder andere Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte.
6.7. Illegale Produkte oder Dienstleistungen. Werbematerialien dürfen keine illegalen Produkte, Dienstleistungen oder Aktivitäten abbilden, fördern oder anpreisen.
6.8. Werbematerialien sich an Minderjährige oder in geschäftlichen Angelegenheiten unerfahrene Personen richten und ihr Alter, ihre Krankheit oder ihre eingeschränkte Wahrnehmungs- und Urteilsfähigkeit in irgendeiner Weise ausnutzen, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.
6.9. Werbematerialien eine Person und/oder Gruppe aufgrund bestimmter Merkmale diskriminieren oder zur Diskriminierung aufrufen. Zu diesen Merkmalen gehören unter anderem ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Abstammung, Religion, Alter, Geschlecht, sexuelle Ausrichtung, Familienstand, Behinderung oder Krankheit.
6.10. Inhalte, die eine Altersfreigabe erfordern. Dazu gehören Nacktheit, Darstellungen von Personen in unangemessenen sexuellen Positionen oder Aktivitäten, die übermäßig unangemessen oder sexuell aufreizend sind.
6.11. Werbung, in der angegeben oder angedeutet wird, dass Personen mit anderen Personen zusammentreffen, sie kennenlernen oder von anderen Personen produzierte Inhalte ansehen können in einer sexualisierten Weise oder mit der Absicht dargestellt, die Person im Werbematerial zu sexualisieren.
6.12. Beunruhigender Inhalt, der eine erschreckende, reißerische, aufrüttelnde oder gewalttätige Darstellung zeigt.
6.13. Inhalte, die auf persönliche Identifikatoren verweisen oder diese nahelegen. Dazu gehören direkte oder indirekte Inhalte, die Folgendes behaupten oder beinhalten: Ethnische Zugehörigkeit, Religion, Glaube, Alter, sexuelle Orientierung oder Praxis, Geschlecht, Behinderung oder Krankheit, Gesundheitszustand – dies gilt sowohl für die körperliche als auch für die geistige Gesundheit –, finanziellen Status, Wahlprinzip, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ( wie zB, aber nicht ausschließlich Partei, Turnverein, Autoclub)
, Vorstrafen oder persönliche Namen.
6.14. Verwendung von Werbematerial, das einen falschen oder irreführenden Inhalt hat.
6.15. Werbematerial, das darauf hinausführt, Krisensituationen oder kontroverse politische oder soziale Themen kommerziell auszunutzen.
6.16. Nicht-funktionale Werbematerialien. Dazu gehören Landingpages mit Inhalten, die verhindern, dass Besucher von dort aus zu anderen Seiten navigieren können.
6.17. Verhalten, das darauf abzielt, Menschen zu täuschen oder zu betrügen oder zu motivieren oder in die Lage versetzt, zu täuschen oder zu betrügen, einschließlich dessen, was der Affiliate-Partner über seine Beziehung zwischen ihm und SXH Marketing kommuniziert. In diesem Zusammenhang dürfen Sie nur mitteilen, dass Sie ein SXH Marketing bzw. MOKSA Tropfen-Affiliate-Partner sind und nicht ein Mitarbeiter des Unternehmens.
6.18. Das Werbematerial grammatikalische Fehler oder Rechtschreibfehler sowie eine anstößige Sprache sowie vulgäre Ausdrücke enthält oder Symbole, Zahlen und Buchstaben, die dazu benutzt werden, unsere Prüfung von Werbematerialien zu umgehen.
6.19. Das Werbematerial Grafiken oder Bilder Merkmalen versprechen, die in Wirklichkeit nicht existieren. Dazu gehören Bilder, die Abspielschaltflächen, Benachrichtigungen oder Kontrollkästchen darstellen oder Anzeigen, die nicht funktionale Merkmale aufweisen, wie z. B. mehrere Auswahlmöglichkeiten in der eigentlichen Anzeige.
6.20. Werbematerial mit persönlichen Gesundheitsaussichten wie Vorher-Nachher-Fotos, die unerwartete oder unwahrscheinliche Ergebnisse zeigen. Werbematerial darf keine Inhalte enthalten, die sich auf ein negatives Körperbild beziehen oder darauf abzielen, ein solches zu erzeugen, um Produkte und/oder Geschäftsinhalte zu bewerben.
6.21. Werbematerialien, die mit „schnellem Reichwerden-“ oder nicht realistischen Einkommensversprechen, Vorfinanzierung von Einkommen, Einlagen oder andere kurzfristige Kredite zur Deckung von Ausgaben bis zur nächsten Lohn- oder Einkommenszahlung werben.
6.22. Anzeigen, die auf unerwünschte und ablenkende Inhalte verweisen, die den Nutzer auf externe Zielseiten umleiten, die zu einem unerwarteten oder ablenkenden Erlebnis führen. Dazu gehören die irreführende Präsentation von Werbematerial, wie z. B. übertrieben sensationsheischende Beschilderung oder Aufforderungen zur nicht authentischen Interaktion mit der Werbung und die Weiterleitung zu Landingpages, die hauptsächlich zusammenhanglose oder schlecht präsentierte Inhalte und nur einen geringen Anteil an Originalinhalten enthalten.
6.23. Werbematerial, das Spyware, Malware oder andere bösartige Software enthält, die unerwartete oder irreführende Folgen hat. Dazu gehören auch Links zu den Websites dieser Softwareprodukte.
6.24. Werbematerialien mit Verwendung von Strategien, die darauf abzielen, unsere Prüfverfahren für Werbematerialien zu umgehen. Dazu gehören Methoden, um den Inhalt von Werbematerial zu verbergen.
- Eine Anleitung für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch Werbematerial erzeugt werden, wie in etwa Kontakte, Anfragen, Leads oder Kunden, die durch von SXH Marketing zur Verfügung gestelltem Werbematerial generiert werden, müssen immer in Übereinstimmung mit dem einschlägigen Datenschutzrecht, insbesondere der DSGVO, verarbeitet werden.
Affiliate-Partern ist es untersagt, Daten, zu denen sie Zugang haben und die personenbezogenen Daten oder Daten im Kundeninteresse von Endnutzern enthalten, wie z. B. andere Daten von Vertragspartnern, die ihnen zugänglich geworden sind, über die Rechte und/oder Anforderungen des Vertrags hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.
Insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten von Anfragenden, Leads oder Stammkunden sollten Sie sicherstellen, dass die Daten, die Sie erheben, erhalten oder daraus ableiten (Werbedaten), nur an Dritte weitergegeben werden, die in Ihrem Namen arbeiten, wie z. B. Ihre Dienstleister.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Dienstanbieter alle Werbedaten schützt, die Nutzung dieser Informationen einschränkt und sie vertraulich und sicher aufbewahrt.
Bitte tragen Sie zum ethischen und erfolgreichen Vertrieb von MOKSA Tropfen bei, indem Sie sich an die oben genannten Regeln halten.
- 8. Als digitales Marketing sich schnell ändert, und es mag auch sein , dass wir nicht alle Bereiche vollständig hier gedeckt haben, sollten Sie SXH Marketing bei Fragen unter info@moksatropfen.eu kontaktieren.
- SXH Marketing behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern.